Home

Info

w

Kontakt

Mehr Container für Deutschland

Home

Info

Info

w

Kontakt

EU-Kommission verlängert Fristen für Reederallianzen
Veröffentlicht am 28.11.2019

Nach Ansicht der EU-Kommission sollen die Ausnahmeregelungen vom EU-Wettbewerbsrecht, die es Reedereien erlauben, den Linienverkehr mit Containerschiffen gemeinsam zu organisieren und sich dafür zu Allianzen zusammenzuschließen bis zum 25. April 2024 unverändert weiter bestehen bleiben. Einen entsprechenden Plan hat die Kommission jetzt zur Konsultation gestellt. Bis zum 3. Januar können sich alle Interessierten dazu äußern, danach kann die Kommission entscheiden. Die derzeit geltende Gruppenfreistellungsverordnung läuft am 20. April 2020 aus.

Im vergangenen Jahr hatte die EU-Kommission eine öffentliche Konsultation zu der Frage eingeleitet, ob die Gruppenfreistellungsverordnung um weitere fünf Jahre verlängert werden soll. Bis kurz vor Weihnachten 2018 gingen über 50 Stellungnahmen ein, auf deren Basis sich die Kommission eine Meinung zu dem Thema erarbeitete. „Insgesamt deutet die Auswertung darauf hin, dass die Marktbedingungen in der Liniendienst-Schifffahrt eine sektorspezifische Gruppenfreistellungsverordnung weiter notwendig machen“, schreibt die Kommission zur Begründung ihres Verlängerungsvorschlags. Die Begründung für die Ausnahmeregelung sei weiter gültig, die angepeilten Ziele würden erreicht.

WCL begrüßt Vorschlag, Kritik von Verladern, Hafen- und Terminalbetreibern

Der World Shipping Council (WCL), Verband der internationalen Linienschifffahrt, begrüßt den Vorschlag, die Sonderregeln zu verlängern. „Konsortien erlauben es den Transporteuren, ihren Kunden bessere Dienstleistungen zu niedrigeren Kosten zu bieten bei einer verbesserten Umweltbilanz“, sagte WSC-Präsident John Butler. „Vereinbarungen zum Teilen von Schiffen sind ein etablierter und grundlegend wichtiger Bestandteil der Liniendienst-Netzwerke in der Schifffahrt, die den internationalen Handel der Europäischen Union und der restlichen Welt tragen“, erklärte Butler.

Die EU-Kommission räumt ein, dass die öffentliche Konsultation eine „bemerkenswerte Polarisierung“ gezeigt habe: Reeder und ihre Verbände unterstützten die Gruppenfreistellung, während „die Mehrheit der Verlader, Hafen- und Terminalbetreiber“ Änderungen oder ihre Abschaffung verlangten. Als einzige Konzession an die Kritiker hat die Kommission nun aber vorgeschlagen, die Verordnung nur um vier statt wie üblich um fünf Jahre zu verlängern. Dann solle die Marktsituation wieder geprüft werden.

Gruppenfreistellung: Ausnahme von der Regel

Absprachen zwischen Unternehmen, die den Wettbewerb beeinträchtigen könnten, sind durch EU-Recht im Prinzip untersagt. Ausnahmen können aber gemacht werden, wenn das der Herstellung oder Verteilung von Gütern oder dem technischen Fortschritt nutzt und wenn auch die Verbraucher profitieren. So sind in der EU schon zahlreiche Unternehmen pauschal vom Kooperationsverbot befreit worden, etwa in der KFZ- und der Versicherungsbranche.

Der Cargo-Transport über See kommt seit 1995 in den Genuss der Gruppenfreistellung wegen der hohen Investitionen, die für ein Liniendienstangebot nötig sind. Konsortien können Größenvorteile und den Platz auf den Schiffen besser nutzen, lautete die Begründung. Die Reeder bekamen aber die Auflage, einen Teil der Vorteile an ihre Kunden weiterzugeben.

Quelle: DVZ
Foto: Pixabay

Diesen Beitrag teilen

Schiffspositionen

Verfolgen Sie die „dicken Pötte“ live auf unserer interaktiven Karte.

Unsere neuesten Artikel

Weitere Artikel aus dieser Rubrik