Die Softwaredienstleister Dakosy und DBH haben angekündigt, den Freistellungsprozess für Importcontainer in den deutschen Seehäfen Hamburg, Bremerhaven, Bremen und Wilhelmshaven standardisieren und digitalisieren zu wollen. Geplant sei eine gesamtdeutsche Lösung unter Integration des Blockchain-Ansatzes, heißt es vonseiten beider Unternehmen. Noch bis Ende des Jahres sollen erste Reedereien und Spediteure an die Plattform angeschlossen werden, die künftig unter dem Label „German Ports“ vermarktet wird.
„Die Eignung und Praxistauglichkeit der Blockchain für den Freistellungsprozess wurde bereits im Rahmen des Ihatec-Forschungsprojekts ROboB bestätigt“, teilten Dakosy und DBH mit. Ein weiterer Grund für die schnelle Umsetzung dieses Projekts sei das aktuell hohe Interesse der Carrier, den Freistellungsprozess zu digitalisieren.
Neue Technologie basiert auf existierenden Plattformen und Prozessen
Die neue Technologie basiere auf bereits existierenden Plattformen und Prozessen, die von den Beteiligten in den deutschen Seehäfen bereits umfassend genutzt werden, erklärt Dakosy-Prokurist Dirk Gladiator. Die Anwendung soll sowohl im Hamburger als auch im Bremischen Port Community System zur Verfügung stehen. In Hamburg wird dies im Rahmen der Import Message Platform (IMP) geschehen, in den Bremischen Häfen und Wilhelmshaven innerhalb der Business Integration Platform (BIP).
Bislang wird die Freistellung in der Regel nicht digital kommuniziert, sondern auf klassischen Wegen über Fax, E-Mail oder Telefon zwischen den Beteiligten verteilt. „Der manuelle Prozess verursacht allerdings bei allen Beteiligten einen hohen Aufwand, da die Akteure für jeden einzelnen Container bilateral in den Dialog treten müssen, um Berechtigungen und Leercontainerrückgaben zu organisieren“, teilten Dakosy und DBH mit. Mit der Nutzung der bereits etablierten Plattformen IMP und BIP sowie der optionalen Erweiterung um die Blockchain würden die hohen Anforderungen an die Zugriffsberechtigungen erfüllt und gesicherte IT-Prozesse gewährleistet. Schließlich handele es sich bei der Freistellung um einen sensiblen Vorgang, da die Freistellreferenz den Inhaber zur Herausgabe des Containers mit oft beachtlichen Warenwerten berechtigt.
Quelle: DVZ/THB