Die Internationale Seefahrtsorganisation (IMO) hat neue Standards beschlossen, auf die sich der Imo-Umweltausschuss (Marine Environment Protection Committee, MEPC) bereits im November verständigt hatte. In der Zwischenzeit wurden sie von den IMO-Mitgliedstaaten geprüft. Ziel der Vorschriften ist es, die globalen CO2-Emissionen der Seeschifffahrt gemessen an der Transportleistung bis zum Jahr 2030 um mindestens 40 Prozent unter das Niveau von 2008 zu senken.
Erreicht werden soll das durch technische Änderungen und Neuerungen beim Schiffsbetrieb. Bereits seit 2013 gibt es IMO-Vorgaben für die Steigerung der Energieeffizienz neuer Schiffe, die je nach Schiffstyp variieren. Auf diese Weise soll nach den jetzt verabschiedeten Standards auch mit älteren Schiffen verfahren werden. Demnach gelten auch für vor 2013 gebaute Schiffe ab dem 1. Januar 2023 weltweit neue Vorgaben zur Reduzierung des Treibhausgasausstoßes. Die Energieeffizienz jedes Schiffes wird mit einem Energy Efficiency Existing Ship Index (EEXI) berechnet, der sich stetig verbessern muss. Um effizienter zu fahren, sind Umbauten vorstellbar: neue Motoren, andere Beschichtungen oder Umbauten am Bug etwa.
Jährliche Bewertung der Energieeffizienz
Mittels eines individuellen Kohlenstoff-Intensitäts-Indikators (Carbon Intensity Indicator – CII) soll dokumentiert werden, wie klimafreundlich ein Schiff betrieben wird. In die Bewertung fließt beispielsweise ein, ob ein Schiff günstige Routen wählt und mit spritsparender Geschwindigkeit fährt. Auch die transportierte Frachtmenge und die zurückgelegten Distanzen spielen eine Rolle. Ähnlich wie für die Energieeffizienz von Haushaltsgeräten wird es verschiedene Effizienzklassen geben – von A bis E. Für Schiffe, die mit E oder drei Jahre in Folge mit D bewertet werden, sollen Pläne vorgelegt werden, wie sich die Performance auf mindestens C verbessern lässt. Weitere Konsequenzen oder gar Sanktionen hat eine Verfehlung allerdings nicht. Die ersten Bewertungen erwartet die IMO im Jahr 2024. Um einen Anreiz zu Flottenmodernisierung zu geben, werden Verwaltungen und Hafenbetreiber angehalten, Schiffsbetreibern Vergünstigungen beim Einsatz von Schiffen der Klassen A und B bieten.
Für arktische Gewässer gilt ein Schweröl-Verbot
Auch über die Klimaschutzstrategie für die Zeit nach 2023 hat der IMO-Umweltausschuss diskutiert. So wurde unter anderem der Vorschlag besprochen, Schweröl mit einer Abgabe von 100 US-Dollar pro emittierter Tonne CO2-Äquivalent zu belegen. Darüber soll weiter beraten werden. Ein weiterer Beschluss des MEPC besagt, dass ab dem 1. Juli 2024 in arktischen Gewässern die Verwendung oder der Transport von Schweröl (HFO) verboten sein wird. Schiffe mit besonderen Vorkehrungen zum Schutz der Öltanks und Staaten, die an arktische Gewässer grenzen, müssen das Verbot erst fünf Jahre später beachten.
Quelle: IMO/DVZ
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