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Bundesverwaltungsgericht weist weitere Klagen gegen Elbvertiefung ab
Veröffentlicht am 28.11.2017

+++ UPDATE: Die umstrittene Elbvertiefung hat eine weitere Hürde genommen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wies am 28. November 2017 Klagen der Gemeinden Cuxhaven und Otterndorf sowie von Berufsfischern ab. Die Planungen zur Vertiefung des Flusses litten nicht an Fehlern oder Abwägungsmängeln, entschieden die Richter. Die Behörden hätten dem Interesse an einer besseren Nutzbarkeit der Elbe für große Containerschiffe den Vorrang geben dürfen gegenüber den widerstreitenden Interessen der Kläger. Mit diesem zweiten Urteil zur Elbvertiefung besteht allerdings immer noch keine endgültige Rechtssicherheit. Im Dezember stehen in Leipzig noch weitere Klagen zur mündlichen Verhandlung an. Dann geht es um die Belange von Privatpersonen sowie von Boden- und Wasserverbänden. Das Urteil soll am 19. Dezember verkündet werden. +++

Die vom Bundesverwaltungsgericht vorgelegte schriftliche Begründung zum Urteil zur Elbvertiefung hat ein geteiltes Echo hervorgerufen: Während sich der Hamburger Senat darin bestärkt sieht, dass die Fahrrinnenanpassung kommen wird, zeigt die Urteilsbegründung für die klagenden Umweltverbände WWF, NABU und BUND, dass die Planungsbehörden vor fachlich äußerst anspruchsvollen Aufgaben stünden. Mit drastischen Worten kommentierte die FDP-Fraktion in der Hamburger Bürgerschaft die schriftliche Urteilsbegründung, die die „schlimmsten Befürchtungen“ übertreffe und enorme Planungsunsicherheit mit sich bringe. Denn möglicherweise müsse erneut die EU-Kommission an dem Verfahren beteiligt werden.

„Die weitere Verzögerung der Elbvertiefung ist hausgemacht und katastrophal für die Wettbewerbsfähigkeit des Hamburger Hafens“, erklärte Michael Kruse, wirtschaftspolitischer Sprecher der FDP. Aufgrund der weiteren Verfahrensschritte könne voraussichtlich frühestens 2018 mit den Baggerarbeiten auf der Elbe begonnen worden. Die CDU rechnet sogar nicht mehr damit, dass die Arbeiten noch in der 2020 endenden Wahlperiode starten. „Mit dieser Perspektive ist zu befürchten, dass weitere Reedereien den Hamburger Hafen künftig nicht mehr ansteuern werden“, sagte der CDU-Abgeordnete Ralf Niedmers. FDP und CDU forderten Hamburgs Wirtschaftssenator Frank Horch (parteilos) dazu auf, einen konkreten Zeitplan dazu vorzulegen, wann und wie er die zu erwartenden Verzögerungen beheben wolle.

Vor Elbvertiefung müssen neue Ausgleichsmaßnahmen getroffen werden

Am 9. Februar 2017 hatte das Bundesverwaltungsgericht die Pläne für die umstrittene Elbvertiefung für teilweise rechtswidrig erklärt und Fehler in der Planung bemängelt, die nun behoben werden müssen. Seitdem arbeiten die Verwaltungen Hamburgs und des Bundes daran, die Bedenken des Gerichts auszuräumen. Vor allem für den geschützten Schierlingswasserfenchel müssen neue Ausgleichsmaßnahmen gefunden werden, die für das notwendige Planänderungsverfahren fachlich und juristisch einwandfrei sind. Dafür muss Hamburg das Gespräch mit seinen Nachbarn Niedersachsen und Schleswig-Holstein suchen. „Das Gericht hat zudem klargestellt, dass die Ausgleichsmaßnahmen rechtzeitig bis zur Vollendung des Vorhabens in Angriff genommen werden müssen“, teilten die gegen die Elbvertiefung klagenden Umweltverbände mit. Die rechtlichen Maßstäbe seien damit strenger geworden.

Dass die Containerschiffe immer größer werden und eine Vielzahl von infrastrukturellen Maßnahmen zur Abfertigung in den Häfen erforderten sei eine Entwicklung, die Hamburg vielleicht unterschätzt habe. Das sagte Erich Staake, Vorstandsvorsitzender der Duisburger Hafen AG, am 19. September 2017 im Gespräch mit der „DVZ – Deutsche Verkehrs-Zeitung“. „Ich finde, dass die Vertiefung der Elbe alleine nicht ausreichend ist, dass solche großen Schiffe künftig in Hamburg problemlos anlegen können“, heißt es in dem Interview. Über Kooperationen nachzudenken, könne für den Hafen sinnvoll sein. Der JadeWeserPort, Deutschlands einziger Container-Tiefwasserhafen, werde „der Gewinner dieser Entwicklung sein und seine Drehscheibenfunktion ausbauen“. Der Duisburger Hafen intensiviert die Kooperation mit dem JadeWeserPort, kündigte Staake an. Seit Mai 2017 verkehrt bereits ein wöchentlicher Zug zwischen Duisburg und dem Container Terminal Wilhelmshaven.

 

Quellen: dpa, DVZ
Foto: © pixabay.com

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