+++ UPDATE: Nach Ansicht der Umweltverbände WWF, NABU und BUND verstoßen die Pläne für die Elbvertiefung auch nach den neuerlichen Nachbesserungen durch die Genehmigungsbehörden gegen Umweltrecht. „Die Genehmigungsbehörden ignorieren nach wie vor die Vorgaben des Umwelt- und Naturschutzrechts. Auch dieser Planergänzungsbeschluss, der mittlerweile die zehnte Änderung im Verfahren markiert, ändert daran nichts“, heißt es in einer gemeinsamen Stellungnahme der Umweltschützer, die dem Bundesverwaltungsgericht einen umfangreichen Schriftsatz zum aktuellen Planergänzungsbeschluss übermittelt haben und an ihrer Klage gegen die Elbvertiefung festhalten. +++
Aus Sicht der Naturschutzverbände, die gegen die geplante Elbvertiefung klagen, sind die nun von den für das umstrittene Vorhaben zuständigen Behörden vorgelegten Planergänzungsunterlagen weder fachlich noch formal geeignet, wesentliche Kritikpunkte des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Weg zu räumen. „Erneut behaupten die Planungsbehörden, das Baggern von knapp 40 Millionen Kubikmetern Sediment stelle keine Verschlechterung im Sinne des Wasserrechts dar. Diese Bagatellisierung ist nicht nachvollziehbar“, teilt das aus WWF, NABU und BUND bestehende Aktionsbündnis „Lebendige Tideelbe“ mit. In ihrer Stellungnahme kritisieren die Umweltverbände, dass die Gutachter weiterhin an der These festhalten würden, die Elbvertiefung hätte keine gravierenden Veränderungen bei Wasserständen, Sedimentation und Strömungsgeschwindigkeiten zur Folge. Die Modellrechnungen der Bundesanstalt für Wasserbau, auf denen die These fuße, sind nach Angaben der Umweltverbände jedoch veraltet. Verstöße gegen den nationalen und europäischen Gewässerschutz würden somit in Kauf genommen.
Gewässerschutz muss laut Europäischem Gerichtshof wichtige Rolle spielen
„Auf 1000 Seiten Planergänzung finden sich wenig neue Antworten auf die vom Gericht aufgetragenen Hausaufgaben“, erklären die Umweltverbände. Aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 1. Juli 2015 zur Auslegung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie hatten sich neue Vorgaben für die planenden Behörden ergeben, die nur unzureichend abgearbeitet worden wären. Bei der Entscheidung über die Elbvertiefung muss der Gewässerschutz dem Europäischen Gerichtshof zufolge eine wichtige Rolle spielen. Bereits im Oktober 2014 hatte das Bundesverwaltungsgericht wesentliche Nachbesserungen der Planunterlagen für die Elbvertiefung gefordert. Als Planfeststellungsbehörden zuständig dafür sind die Hamburger Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation sowie die Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord.
Umweltverbände sehen Vögel, Pflanzen und Fische von Elbvertiefung bedroht
Die Umweltverbände haben bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass sich die natürlichen Restriktionen der Tideelbe nicht durch „ständige und ökologisch hochproblematische Eingriffe“ in den Fluss beseitigt werden können. Auch die neuen Untersuchungen zu bedrohten Elbfischen, Pflanzen und Brutvögeln konnten das Aktionsbündnis „Lebendige Tideelbe“ nicht überzeugen, da die Planer weiterhin verkennen würden, dass durch die geplante Elbvertiefung Lebensbedingungen für besonders geschützte Fischarten wie die Finte beeinträchtigt werden. Wie der NDR in der Dokumentation „Elbvertiefung: Was riskieren wir?“ berichtet, wäre auch der Lebensraum der bedeutendsten Fluss-Seeschwalbenkolonie Europas an der Elbmündung gefährdet – darunter die vom Aussterben bedrohte Lachseeschwalbe. Zu den Ausgleichsmaßnahmen für den weltweit nur noch an der Tideelbe vorkommenden Schierlings-Wasserfenchel gebe es ebenfalls widersprüchliche Aussagen in den Planunterlagen, stellen die Umweltverbände fest. Demnach sei Hamburg im Jahr 2014 gegenüber der EU-Kommission noch davon ausgegangen, dass neuer Lebensraum für mehr als 2300 Exemplare der vom Aussterben bedrohten Pflanze geschaffen wird. In den neuen Planunterlagen sei jetzt aber nur noch von 200 Exemplaren die Rede.
Quelle: NABU
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