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Hamburg will mit Elbvertiefung starten
Veröffentlicht am 27.08.2018

+++ UPDATE: Nach 17 Jahren Planungen, gerichtlichen Auseinandersetzungen und einem letzten Planungsergänzungsbeschluss will Hamburg mit der Elbvertiefung beginnen. Die Stadt habe jetzt Baurecht und werde in den nächsten Tagen mit der Kampfmittelsondierung und bauvorbereitenden Maßnahmen starten, kündigte Wirtschaftssenator Frank Horch am 23. August 2018 an. Die Hamburger Wirtschaftsbehörde räumte ein, dass der Beschluss wie jeder andere Verwaltungsakt rechtlich angefochten werden könne. Dafür müsse ein Rechtsmittelverfahren beim Bundesverwaltungsgericht angestrengt werden. Neuerliche Kritik an der geplanten Elbvertiefung äußerte Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies, der die norddeutschen Häfen in diesem Zusammenhang aufforderte, besser zusammenzuarbeiten. „Mit dem JadeWeserPort in Wilhelmshaven haben wir einen Tiefwasserhafen, der völlig restriktionsfrei und von allen großen Containerschiffen jederzeit angefahren und vor allem auch erweitert werden kann“, sagte Lies. „Dieses Potenzial müssen wir für Deutschland nutzen – gemeinsam.“ +++

Das Bundesverwaltungsgericht hat die letzten vier Klagen gegen die Elbvertiefung abgewiesen. Die Einwände von Anwohnern aus Hamburg-Övelgönne und Blankenese seien nicht begründet gewesen, urteilte der 7. Senat am 19. Dezember 2017 in Leipzig. Die Planungen litten nicht an Mängeln, die zu Lasten der Kläger gehen. Weder gefährde die Elbvertiefung die Standsicherheit des Elbhangs, noch seien die Lärmprognosen zu beanstanden. Auch der Standort eines 70 Meter hohen Leuchtfeuers sei frei von Abwägungsmängeln gewählt worden, sagte der Vorsitzende Richter. Damit sind nun sämtliche der ursprünglich zwölf Klagen gegen die Elbvertiefung abgearbeitet.

Im November 2017 hatte das Gericht Klagen der Kommunen Cuxhaven und Otterndorf sowie von Berufsfischern abgewiesen. Im Februar hatten die Richter im großen Umweltverfahren den Planfeststellungsbeschluss für „rechtswidrig und nicht vollziehbar“ erklärt. Sie hatten einzelne naturschutzrechtliche Mängel gesehen – etwa beim Schutz der seltenen Pflanze Schierlings-Wasserfenchel. Diese Mängel hielt das Gericht allerdings für heilbar. In Hamburg wird seitdem an ergänzenden Planungen gearbeitet, die nun kurzfristig abgeschlossen werden sollen. „Mit der heutigen Entscheidung ist das Projekt im Verfahren einen weiteren wichtigen Schritt vorangekommen“, sagte Norman Zurke, Hauptgeschäftsführer des Unternehmensverbandes Hafen Hamburg (UVHH). „Das Gericht hat heute erneut bestätigt, dass für das Projekt ein zwingendes öffentliches Interesse vorliegt.“

Planergänzungen sollen Umweltfolgen der Elbvertiefung ausgleichen

Das Aktionsbündnis „Lebendige Tideelbe“, dem die Umweltverbände BUND, NABU und WWF angehören, weist darauf hin, dass der Planfeststellungsbeschluss zur geplanten Elbvertiefung weiterhin rechtswidrig und nicht vollziehbar sei. Aufgrund von Verstößen gegen das europäische Naturschutzrecht dürfe noch nicht mit den geplanten Baggerarbeiten begonnen werden. „Es bleibt abzuwarten, welche Planergänzungen die Behörden vorlegen werden, um die Umweltfolgen wirksam auszugleichen“, teilen die Umweltverbände mit. „Wir halten den Eingriff in die Tideelbe weiterhin für ökologisch nicht vertretbar und werden die nun für Januar 2018 angekündigten Unterlagen sehr genau studieren“, heißt es in einer Mitteilung des Aktionsbündnisses.

 

Quellen: dpa, UVHH, Aktionsbündnis „Lebendige Tideelbe“
Foto: © pixabay

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