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Ballastwasser-Konvention: „Meilenstein für den marinen Umweltschutz“
Veröffentlicht am 21.09.2017

Die IMO-Konvention zur Kontrolle und Behandlung von Ballastwasser, mit dem Seeschiffe stabilisiert werden, ist jetzt offiziell in Kraft getreten. Seit dem 8. September 2017 müssen alle Neubauten, die ab einschließlich dieses Tages auf Kiel gelegt werden, mit zertifizierten Behandlungsanlagen der strengeren D-2-Norm ausgerüstet werden. Monika Breuch-Moritz, Präsidentin des Bundesamts für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH), sieht in dem Inkrafttreten des Ballastwasser-Übereinkommens einen „Meilenstein für den marinen Umweltschutz“.

IMO setzt global wirksame Standards

Dem stimmte auch der Verband Deutscher Reeder (VDR) zu. Ralf Nagel, Geschäftsführendes Präsidiumsmitglied des VDR, erklärte: „Für uns ist die Ballastwasser-Konvention ein wichtiger Beitrag zum Schutz der Meeresumwelt.“ Die International Maritime Organization (IMO) habe damit global wirksame Standards gesetzt, die für alle Reedereien gelten und deshalb den Wettbewerb nicht verzerren, so Nagel weiter. Er betonte aber auch, dass es sich dabei um „die bislang teuerste Umweltregulierung“ handle, „die die Schifffahrt je schultern musste“. In den nächsten Jahren werde sich seiner Ansicht nach zeigen, „ob jede Reederei angesichts der schweren Schifffahrtskrise in der Lage sein wird, die Investition von bis zu zwei Millionen Euro pro Schiff zu tätigen“.

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Ziel der Ballastwasser-Konvention ist es, die Einschleppung von invasiven Meeresorganismen und Krankheitserregern deutlich zu verringern oder gänzlich auszuschließen. Das Übereinkommen war 2004 verabschiedet worden. Deutschland ratifizierte es im Juni 2013.

 

Quellen: THB, dpa
Symbolfoto: © Marco Barnebeck (Telemarco)/pixelio.de

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