Der Zentralverband der deutschen Seehafenbetriebe e. V. (ZDS) informiert in seinem ZDS Monitor Nr.6/18 über die Antwort der Bundesregierung bezüglich einer Kleinen Anfrage, die von Bündnis90/Die Grünen im Bundestag gestellt wurde. Sie gäbe zu den im Bundesverkehrsplan 2030 anvisierten Hinterlandanbindungen der Seehäfen einen guten Überblick.
Dabei sei nach Meinung des ZDS besonders die Prämisse der Fragesteller begrüßenswert, die die bessere Berücksichtigung von Hafenhinterlandanbindungen als notwendig erachte, „um die see- und landseitigen Verkehre zu und von den Häfen zu optimieren sowie die Anfälligkeit für Engpasse zu reduzieren.“ Weiter heißt es, dass leistungsfähige Häfen die Voraussetzungen des maritimen Wirtschaftsstandortes Deutschland erheblich verbesserten und einer möglichen Abwanderung von Ladungsmengen in konkurrierende Häfen vorbeugten. Bündnis 90/Die Grünen seien aber einschränkend der Meinung, dass nicht alle Hafenhinterlandprojekte, die in den Ausbaugesetzen genannt werden, die Seehäfen besser anzubinden versuchten. Vielmehr seien sie rein für den regionalen Verkehr wichtig oder Projekte, deren Umsetzung zu großen Nachteilen für Mensch und Natur führen könnten.
Hinterlandanbindungen der Seehäfen beschleunigen
In der Antwort der Bundesregierung hieße es laut ZDS, dass mit der Bedarfsplanumsetzungsvereinbarung (BUV), die am 1. Januar 2018 in Kraft getreten ist, die Grundlage für eine verbesserte Planungsbegleitung gelegt sei. Sie verfolge das Ziel einer Planungsbeschleunigung für Eisenbahnprojekte. Zudem prüften das BMVI gemeinsam mit den Verkehrsministern der Länder die Möglichkeit einer Beschleunigung der Planfeststellung, indem Anhörungsverfahren optimiert würden. Zudem sei die Verabschiedung eines Planungsbeschleunigungsgesetzes noch in dieser Legislaturperiode Bestandteil des Koalitionsvertrages.
Darüber hinaus arbeite auch die Deutsche Bahn AG systematisch an der Beschleunigung und Verbesserung der Planung und die Bundesregierung beabsichtige, die Fortführung des Sofortprogramms Seehafen-Hinterlandverkehr zu prüfen. Privaten Unternehmen würden zudem Zuschüsse gewährt, wenn diese in den Kombinierten Verkehr investieren.
Bis zum Betriebsgewinn der Bundesfernstraßengesellschaft werde bei Autobahnen die den Ländern übertragene Auftragsverwaltung unverändert fortgeführt. Dann solle die Bundesfernstraßengesellschaft zu einem „effizienteren, transparenten und stärker nutzerorientierten Umsetzung von Straßenbaumaßnahmen“ führen.
Personalkapazitäten ausgebaut
Mit dem Aufbau ergänzender Personalkapazitäten in der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) sei damit begonnen worden, Wasserstraßenprojekte weiter voranzutreiben. Das Ergebnis: Bewilligung von über 220 neuen Stellen seit 2018, davon 80 Prozent im Ingenieurs- bzw. Planungsbereich, die entsprechend der Priorisierung der Infrastrukturmaßnahmen eingesetzt würden. Ergänzend würde geprüft, wie die eigenen Planungskapazitäten erweitert werden können. Die Planung und Durchführung von Brückenbaumaßnahmen über die Bundeswasserstraßen wurde von der WSV bereits in der Vergangenheit der Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (DEGES) übertragen worden.
Aktuell seien seitens der Bundesregierung keine Fortschreibung oder Neuauflage des Nationalen Hafenkonzepts, das im Januar 2016 verabschiedet wurde, geplant, da es sich um einen auf zehn Jahre angelegten strategischen Leitfaden handele. Planungen über eine Fortschreibung beziehungsweise Neuauflage des Aktionsplans Güterverkehr und Logistik würden gemäß der Antwort der Bundesregierung im Rahmen des Koalitionsvertrages erfolgen.
Quelle: ZDS e. V.
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