Das Bundesverkehrsministerium (BMVI) will mit einem weiteren Gesetzentwurf die Planung und Realisierung von Infrastrukturprojekten schneller voranbringen. Das geht aus dem Referentenentwurf eines „Gesetzes zur weiteren Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich“ hervor. Im Kern geht es darum, die sogenannte materielle Präklusion wieder einzuführen. Das bedeutet, dass nach einem bestimmten Stichtag keine Einwände mehr gegen geplante Bauvorhaben vorgebracht werden dürfen. Außerdem will das Ministerium die Genehmigungsverfahren für Ersatzneubauten bei der Straße und Schiene verschlanken und die Kommunen von Finanzierungsbeiträgen entlasten, um Eisenbahnübergänge schneller neu- und ausbauen zu können.
Die Stichtagsregelung gab es bereits bis 2015. Dann urteilte der Europäische Gerichtshof, dass Dritte etwaige Belange auch noch nach Genehmigungserteilung im gerichtlichen Verfahren vorbringen könnten. Als Folge musste die Stichtagsregelung abgeschafft werden. Das BMVI argumentiert nun, dass die Stichtagsregelung europarechtskonform wieder einführbar sei, und zwar mit einer verlängerten Frist für Einwendungen. Bisher gelten zwei Wochen. Der vorgelegte Gesetzentwurf sieht indes zweieinhalb Monate vor.
Zudem sollen Anlieger künftig dulden müssen, dass bei Unterhaltungsmaßnahmen von Straßen und Schienen auch ihr Grundstück betreten oder vorübergehend benutzt werden darf, schlägt das BMVI vor. Als Beispiel nennt das Ministerium einen Kran, der für Bauarbeiten aufgestellt werden muss.
Finanzierungsbeiträge der Kommunen halbieren
Der Gesetzentwurf sieht außerdem vor, die Finanzierungsbeiträge der Kommunen für Vorhaben nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz zu halbieren. Bisher müssen gemäß dem Eisenbahnkreuzungsgesetz Bund, Länder und Kommunen je ein Drittel für Bauarbeiten an Kreuzungen von Eisenbahn und kommunaler Straße zahlen. Mit der neuen Regelung soll der Bund 50 Prozent, die Deutsche Bahn ein Drittel und das Land ein Sechstel der Kosten übernehmen. Derzeit werden die Kommunen durch Eisenbahnkreuzungsmaßnahmen finanziell sehr stark belastet.
Von der Gesetzesänderung verspricht sich das BMVI, dass oft langwierige kommunale Entscheidungsprozesse entfallen oder vereinfacht werden. Gefahrenstellen an Bahnübergängen sollen schneller beseitigt und der Schienenverkehr pünktlicher gemacht werden. Weniger Engpässe bei der Straßeninfrastruktur führten zudem zu weniger Staus, schreibt das Bundesverkehrsministerium in seiner Begründung.
Quelle: DVZ
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