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ZDS fordert Hilfe für Seehafenbetriebe
Veröffentlicht am 17.03.2020

Die deutschen Seehafenbetriebe benötigen in absehbarer Zeit finanzielle Hilfe der öffentlichen Hand, um als strategischer Bestandteil der globalen Lieferketten bestehen zu können. Darauf wies der Zentralverband der deutschen Seehafenbetriebe (ZDS) vor dem Hintergrund der Ausbreitung des Coronavirus hin. Man werde erst im April und Mai ersichtlich, wie hoch die Einbrüche aus Fernost ausfallen werden. Schließlich würden erst dann die im ersten Quartal produzierten und verladenen Importe in den Häfen ankommen.

Weiter heißt es, dass die Hafenwirtschaft die beschlossenen Maßnahmen des Bundes zu Kurzarbeit, Krediten und Bürgschaften und konjunkturfördernden Investitionen begrüßt. Jedoch müssten Bund und Länder darüber hinaus erforderliche Verbindungen zwischen den Seehäfen und den Wirtschaftszentren in ganz Europa zur Versorgung von Konsumenten und Wirtschaftsunternehmen sicherstellen. Dies gelte insbesondere im grenzüberschreitenden Güterverkehr.

Bereits jetzt erhebliche Einbußen

Der ZDS berichtet, dass sämtliche Seehafenunternehmen wie Umschlagbetriebe, Stauereien und Lagerhalter bereits jetzt erhebliche Volumeneinbußen erleiden. Seit Beginn der Corona-Krise verfolgt die Hafenwirtschaft aufmerksam die Entwicklungen hinsichtlich des Schutzes ihres Personals und der Auswirkungen auf den Umschlagbetrieb und die Lieferketten. Betroffen seien hier vor allem der Umschlag von Containern, Stückgütern, Fahrzeugen. Der ZDS schätzt, dass die Rückgänge im zweistelligen Prozentbereich liegen. Schiffsanläufe wurden abgesagt und ankommende Schiffe bringen weniger Ladung. Die wirtschaftlichen Folgen für die maritime Logistik würden sich dabei erst in den kommenden Wochen voll entfalten und abschätzen lassen, so der ZDS.

Zum Schutz der weiterhin in den Häfen beschäftigten Menschen stimmen die Seehafenbetriebe ihr Vorgehen entsprechend der Vorgaben des Robert-Koch-Institutes, der hafenärztlichen Dienste und der örtlichen Gesundheitsbehörden ab. 

Hafenarbeiter werden geschützt

Für Hafenarbeiter bestehen keine Gefahren, die über die Gefahren für die Bevölkerung insgesamt hinausgehen, so der ZDS. Die Unternehmen informieren ihre Mitarbeiter und ergreifen die jeweils notwendigen Maßnahmen – von der Bereitstellung von Desinfektionsmitteln bis hin zur Einschränkung von beruflicher Mobilität. Zudem informieren Seehafenbetriebe entsprechend der Bitte des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur Reisende und Besatzungen von Schiffen, die in Gefahrengebieten ausgelaufen sind, über Hygiene-, Gesundheits- und Meldeverfahren.

Quelle: ZDS
Foto: Pixabay

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