Das Europäische Parlament hat das Port Package 3 beschlossen – zum Bedauern der deutschen Hafenwirtschaft. Für den Zentralverband der deutschen Seehafenbetriebe (ZDS) kommt der Beschluss „zur Unzeit“: Zum einen unterlaufe die Europäische Kommission die Hafen-Verordnung „mit untauglichen Vorschlägen zum Beihilferecht“, zum anderen gefährde die EU-Wettbewerbspolitik Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur. „Wir tragen den Kompromiss zur Hafen-Verordnung mit. Jedoch ist die Europäische Kommission schon jetzt dabei, mit ihren jüngsten Vorstößen zur staatlichen Finanzierung von Verkehrsinfrastruktur den heute beschlossenen Kompromiss zu untergraben“, sagte ZDS-Präsident Frank Dreeke. Das Parlament in Straßburg habe eine Chance vertan, die Brüsseler Dienststellen in die Schranken zu weisen. Jetzt sei es an den Mitgliedsstaaten, ein klares Zeichen zu setzen.
Im Sommer hatten sich Mitgliedsstaaten, das Europäische Parlament und die Europäische Kommission auf eine Kompromisslinie bei der Hafen-Verordnung verständigt. „Doch in ihren aktuellen Vorschlägen in einem parallel laufenden Rechtssetzungsverfahren zur Anwendung des Beihilferechts auf Häfen stellt die Europäische Kommission erneut Vorschriften zur Debatte, die in den vergangenen 15 Jahren immer wieder und auch in der Diskussion um die Hafen-Verordnung von den EU-Mitgliedsstaaten und dem Europäischen Parlament abgelehnt worden sind“, moniert der ZDS. „Das Europäische Parlament hätte die Abstimmung zur Hafen-Verordnung zurückstellen sollen, bis rechtssicher feststeht, dass sich die Kommission an den Kompromiss hält“, so ZDS-Hauptgeschäftsführer Daniel Hosseus.
Verordnung zur Organisation von Häfen und finanziellen Transparenz
Hintergrund: Die EU-Kommission hatte im Mai 2013 den Vorschlag KOM (2013) 296 für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Rahmens für den Zugang zum Markt für Hafendienste und für die finanzielle Transparenz von Häfen eingebracht. Im Juni 2016 einigten sich Parlament, Rat und Kommission auf einen Kompromiss, über den nun abgestimmt wurde. Nach dieser Abstimmung müssen noch die Mitgliedsstaaten im Rat zustimmen. Die wesentlichen Inhalte der beschlossenen Verordnung umfassen die Organisation von Häfen und die finanzielle Transparenz.
Das Port Package ist auf 319 europäische Seehäfen anwendbar. Die Organisation von Häfen betrifft die Hafendienste Bebunkerung, Festmacher, Müllentsorgung und Schleppereiwesen, nicht jedoch Umschlag- und Passagierdienste, Baggerung und Lotswesen. Die finanzielle Transparenz betrifft dagegen auch Umschlag- und Passagierdienste, Baggerung und Lotswesen.
Quelle: THB
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